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SG Hannover, 07.09.2007 - S 52 SO 576/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64
Rechtsmittel
Auszug aus SG Hannover, 07.09.2007 - S 52 SO 576/06
Dabei liegt eine Härte nicht schon dann vor, wenn der Hilfesuchende das Verlangen des Sozialhilfe-trägers nach Einsatz seines Vermögens als hart empfindet, eine Auslegung des Härte-begriffs im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII soll vielmehr im Zusammenhang mit den Vor-schriften zum Schonvermögen erfolgen (vgl. BVerwGE 23, 149, 158 f; LPK-SGB XII-Brühl, § 90 Rdnr 72). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 8 A 631/95
Sozialhilferecht: Hausgrundstück als Schonvermögen
Auszug aus SG Hannover, 07.09.2007 - S 52 SO 576/06
Auch der Umstand, dass die Klägerin pflegebedürftig ist, vermag nicht zu einer Härte im vorliegenden Sinne zu führen, denn eine entsprechende Regelfeststellung ist gesetzlich nicht vorgesehen und ein atypischer Fall wird hierdurch nicht ohne weiteres begründet (vgl. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 28. August 1997, Aktenzeichen 8 A 631/95 = ZfS 1998, 184 - 187). - VG Göttingen, 07.10.2004 - 2 A 116/04
Aufhebung; Auflassung; Ausnahmetatbestand; Bruchteilsgemeinschaft; Darlehen; …
Auszug aus SG Hannover, 07.09.2007 - S 52 SO 576/06
Lehnt der Hilfesuchende das rechtsfehlerfreie Angebot ab, die Hilfe zum Lebensunterhalt nur als dinglich gesicher-tes Darlehen zu gewähren, so ist die Verweigerung der Hilfegewährung durch den Sozi-alhilfeträger rechtmäßig (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 7. Oktober 2004, Aktenzeichen 2 A 116/04 zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, FEVS 48, 102;… LPK-SGB XII, § 91, Rdnr. 5).